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Vonbella2020

USB-C-Pflicht für Smartphones & Co.: EU legt Stichtag fest

Nachdem sich das EU-Parlament bereits im Sommer darauf geeinigt hatte, dass ein USB-C-Anschluss zum Laden ab 2024 für Smartphones, Tablets und weitere Elektronikgeräte zur Pflicht werden soll, wurde nun die entsprechende Richtlinie veröffentlicht. Damit steht auch der Stichtag fest, ab dem die neuen Regeln in Kraft treten sollen.

Stichtag für USB-C am 28. Dezember 2024
Demnach gilt die neue Vorschrift ab dem 28. Dezember 2024. Ab diesem Termin müssen neue Geräte, die für den Verkauf in der EU bestimmt sind, mit einem USB-C-Anschluss ausgestattet sein, sofern sie über Kabel geladen werden können. Dies gilt für tragbare Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, tragbare Videospielkonsolen, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbare Navigationssysteme und Ohrhörer. Für Laptops gilt eine verlängerte Frist bis 28. April 2026.

Außerdem wird der Standard USB Power Delivery (USB-PD) vorgeschrieben, wenn beim kabelgebundenen Laden eine Spannung von mehr als 5 Volt und eine Stromstärke von mehr als 3 Ampere oder eine Leistung von mehr als 15 Watt zum Einsatz kommt. Auch wenn die Hersteller ein zusätzliches Ladeprotokoll nutzen, muss also unabhängig vom verwendeten Netzteil mindestens die Spezifikation von USB-PD eingehalten werden.

Hinweis auf Netzteil im Lieferumfang
Die Vereinheitlichung der Ladestandards soll Elektromüll durch Ladezubehör verringern. Bei manchen Gerätekategorien wie Kopfhörer und Kameras kommt aktuell oft noch ein Micro-USB-Anschluss zum Einsatz. Bei Smartphones hingegen setzen die meisten Hersteller schon länger auf USB-C. Einzig Apple hält beim iPhone bisher am proprietären Lightning-Anschluss fest. Zwar kritisierte der Konzern den EU-Beschluss als innovationsfeindlich, sicherte aber zu, sich an die Regelung zu halten. Ob der USB-C-Anschluss bereits bei den iPhones ab dem nächsten Jahr umgesetzt wird, ist bisher aber nicht bekannt.

Neben den einheitlichen Ladestandards gibt die Richtlinie auch vor, dass durch ein Piktogramm auf der Verpackung klar ersichtlich sein soll, ob ein Gerät mit einem Netzteil im Lieferumfang ausgestattet ist. Sofern es eine Kaufoption mit Netzteil gibt, muss auch die Möglichkeit bestehen, das Gerät ohne Netzteil zu kaufen.

Die EU-Mitgliedsstaaten sollen bis 28. Dezember 2023 die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen, die zur Umsetzung der Richtlinie nötig sind. Die Regelung gilt indes nur für kabelgebundenes Laden. Geräte, die kabellos geladen werden können, müssen nicht zwangsläufig einen zusätzlichen USB-C-Anschluss vorweisen.

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